In einer Pressemitteilung vom 28.11.2018 teilt das Bundesverwaltungsgericht mit, dass es zur Frage des Erwerbes von Schalldämpfern eine Entscheidung getroffen habe. Ein Antragsteller aus Berlin hatte den Erwerb eines Schalldämpfers für seine Jagdwaffen beantragt. Nach einem ablehnenden Bescheid der zuständigen Waffenbehörde hatte das Verwaltungsgericht Berlin am 25.01.2018 entschieden und den Erwerb eines Schalldämpfers für den Antragsteller abgelehnt.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin bestätigt.

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