In einer Pressemitteilung vom 28.11.2018 teilt das Bundesverwaltungsgericht mit, dass es zur Frage des Erwerbes von Schalldämpfern eine Entscheidung getroffen habe. Ein Antragsteller aus Berlin hatte den Erwerb eines Schalldämpfers für seine Jagdwaffen beantragt. Nach einem ablehnenden Bescheid der zuständigen Waffenbehörde hatte das Verwaltungsgericht Berlin am 25.01.2018 entschieden und den Erwerb eines Schalldämpfers für den Antragsteller abgelehnt.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin bestätigt.

TERMINE 2025

   


24. Oktober 2025
Stammtisch Tettenwang
Gasthof Gaulwirt


Achtung Terminänderung!!
05. November 2025
Schießkino Schweitenkirchen
Treffpunkt: Parkplatz Altmannstein
um 19:30 Uhr
 



08. November 2025
Hubertusmesse 18:00 Uhr in Altmannstein
mit anschließender Hubertusfeier
Gasthof Neumeyer 



12. Dezember 2025
Stammtisch Hexenagger
Alte Brauerei